Marketing und inbesondere Kanzleimarketing wird in Deutschland leider häufig stiefmütterlich behandelt. Dabei sind das elementare Dinge die jede Kanzlei kennt.

Was Sie in diesem Artikel erwartet:

  • Was ist überhaupt Kanzleimarketing?
  • Wie muss ein Kanzleischild aussehen, damit es wirkt?
  • Was sollte in der Kanzleibroschüre stehen, damit Mandanten es gerne lesen?
  • Wie muss das Kanzlei Logo gestaltet sein, damit es seriös wirkt und doch auffällt?
  • Wie muss in Summe die komplette Kanzlei Werbung aufgebaut sein, damit Sie ein gesamtheitliches Kanzleimarketing erreichen?
  • Wie muss die Kanzleihomepage aussehen?
  • Welche modernen Medien wie Google und Facebook passen zum Kanzleimarketing?

Diese und vermutlich noch weitere Fragen gehen Ihnen sicherlich durch den Kopf, wenn Sie sich mit dem Thema Kanzleimarketing beschäftigen. Doch gehen wir die Aspekte Schritt für Schritt an.

Fangen wir mit der wichtigsten Frage an:

1. Was ist Kanzleimarketing?

Unter Kanzleimarketing fallen alle Aktivitäten die dazu beitragen Ihre Kanzlei für Ihre Mandanten und Kunden sichtbar zu machen, um daraus Aufträge und Mandate zu gewinnen. Angefangen von klassischen Themen wie Kanzleihomepage oder Kanzleischild, Kanzleibroschüre, Kanzlei Logo. Natürlich auch daraus die erforderliche Kanzlei Werbung wie z.B. Google-Suchmaschinenoptmierung, bezahlte Werbung bei Google, Social Media und auch bezahlte Werbung bei Facebook, Instagram, Xing usw.

2. Ihre Unternehmensidentität (Corporate Identity) der erste Schritt im Kanzleimarketing

Damit Ihr Kanzlei Marketing auf allen Medien und allen Kanälen wie aus einem Guß wirkt, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Corporate Identity beschäftigen. Sehr gute Werbeagenturen arbeiten nicht ohne eine Corporate Identity. Wie denn auch, wenn dann alles neue zwar schöner aussieht, aber einfach nicht mehr stimmig zu Ihren bisherigen Unterlagen und Medien sind. Erst dann geht es in Marketing-Aspekte wie die Kanzleihomepage oder Kanzleischild, Kanzleibroschüre, Kanzlei Logo und daraus in die Kanzlei Werbung.

3. Ihre Webseite

Wie Sie Ihre Kanzleihomepage richtig angehen finden Sie in unserem Artikel hier

4. Das Kanzleischild

Sie gehören vermutlich der selten Berufsgruppe an, die verpflichtet ist die Kanzlei durch ein außen angebrachtes Kanzleischild kenntlich zu machen. Selbst wenn Sie nicht dem Zwang unterliegen hat ein Kanzlei-Schild die Aufgabe dem Mandanten die Eigenschaften Seriosität, Professionalität und höchste Qualität in der Beratung zu vermitteln. Dazu sind billige oder schnell alternde Kanzleischilder kaum geeignet.

Das Kanzleischild sollte sowohl im Außenbereich an der Hauseingangstüre, an den Parkplätzen, am Briefkasten und am Kanzleieingang angebracht sein. Die Schilder im Außenbereich unterliegen dann auch noch der Witterung, Korossion, UV-Lichtbleichung. Bei billiger Kanzleischild-Qualität altern die Schilder sehr schnell und suggerieren damit dem Mandanten unterbewusst: "die Kanzlei kann sich nicht einmal ein Kanzlei Schild leisten, bei denen mangelt es offensichtlich an Aufträgen".

Aber nicht nur ein hochwertiges Kanzleischild sollte verwendet werden, sondern aus Kanzleimarketing Sicht sollte unbedingt auch die passende Kanzlei Werbung enthalten sein. Dazu gehören auch Ihre Fachgebiete, weswegen Sie vom Mandanten auch besucht werden. Dann sollte auch noch ein prägnater Slogen, der sich beim Kunden im Gedächtniss einbrennt, zu lesen sein.

4.1. Soll das Kanzleischild nun aus Glas, Aluminium, Silber oder Gold sein?

Welches Material für das Kanzleischild und für das Kanzleimarketing geeignet ist hängt davon ab wie die Corporate Identity, sowie welche Kanzlei Werbung umgesetzt werden soll. Sie sehen also wie wichtig es auch beim Kanzleimarketing ist, dass Sie Spezialisten beauftragen die mit Ihnen eine gesamtheitliche Marketing-Strategie erarbeiten.
Denn das Kanzleischild soll ja Ihren guten Namen, guten Ruf und Seriosität unterstreichen.

5. Brauchen Sie eine Kanzleibroschüre?

Sie haben sich sicherlich schon gefragt, lohnt es sich überhaupt in eine Kanzleibroschüre zu investieren?

Dann beschäftigen Sie sich sicherlich auch mit den Fragen:

  • Wie wird die neue Kanzleibroschüre sinnvollerweise gestaltet?
  • Soll die Kanzleibroschüre die Beratungsleistungen Ihrer Kanzlei anbieten?
  • Soll die Kanzleibroschüre auch zum Nachdenken anregen?
  • Eignen sich Kanzleibroschüren dazu neue Mandanten zu gewinnen?
  • Eignet sich die Broschüre dazu Interessenten zu überzeugen?

Vorweg eine Kanzleibroschüre alleine wird Ihnen keinen einzigen neuen Mandanten liefern!
Sie wird Ihnen aber sehr wohl dabei helfen, einen Interessenten der mit Ihnen in Kontakt getreten ist, von Ihrer Kanzlei zu überzeugen. Es wird Ihnen vor allem auch dabei helfen, wenn Sie mit einem Interessenten gesprochen haben, der nicht der Entscheider ist. Ihr Kontakt kann Sie seinem Entscheider das Gespräch kurz zusammenfassen und Ihre Kanzlei kurz vorstellen. Jetzt kann dieser seinem Entscheider aber auch gleich eine sehr gute Kanzleibroschüre hinterlassen. Die Broschüre unterstreicht damit nochmals die Fakten für den Entscheider. Insb. kann der Entscheider dann auch nochmals die Kosten in Kongruenz zur Qualität bringen. Glücklicherweise erfolgt dieses eben auch anhand von sehr guten Kanzleibroschüren.

5.1. Ihre Kanzleibroschüre muss Emotionen wecken!

Wie gestaltet man eine Kanzleibroschüre die der Interessent auch gerne lesen möchte? Die Frage stellen uns viele Kunden, da sehr viele Broschüren schlicht und einfach gähnend langweilig für die Interessenten sind. Die Antwort einfache und dennoch schwer umsetzbare Antwor lautet: bringen Sie Emotionen in die Kanzleibroschüre.
Wir nutzen für die Broschüre die wichtigsten verkaufspsychologischen Erkenntnisse. Unsere Kanzlei Marketing Experten sind regelmäßig auf Fortbildungen bei welchen Sie die neuesten Erkenntnisse aus der Verkaufspsychologie lernen. Für ein effektives Kanzleimarketing müssen die Werbemedien emotional umgesetzt werden.

5.2. Wo setzen Sie die Kanzleibroschüre für Ihr Kanzleimarketing am besten ein?

Immer dann wenn Sie mit Ihren Interessenten erstmals persönlich in Kontakt treten ist das der optimale Zeitpunkt Ihre Kanzleibroschüre zu überreichen. Das kann der Fall sein, bei einer Veranstaltung in dem Sie Besucher oder sogar Referent sind, oder indem der potentielle Mandant bereits bei Ihnen eine Anfrage bzw. ein Vorgespräch platziert hat.
Immer mehr Interessenten fragen vorher bei einigen Kanzleien an und entscheiden sich dann für jene die am professionellsten seine Probleme erkannt und dargestellt haben. Aber nicht nur die harten Fakten spielen hier eine Rolle, sondern auch die Qualität der Aufmachung Ihrer Kanzleibroschüre. Ist Ihre Broschüre eine von vielen? Oder glänzt Ihre Broschüre, wenn diese neben den Wettbewerber Kanzleibroschüren liegt?

Doch warum ist das wichtig? Haben Sie schon einmal ein Auto gekauft, ohne stapelweise Prospekte mit nach Hause gebracht zu haben? Es macht einen Unterschied, ob man sich an das Gefühl, im Auto zu sitzen, „nur“ erinnert oder dazu tolle Fotos und Beschreibungen sieht. D.h. Ihre Kanzleibroschüre hilft dem Interessten dabei sich nochmals an das Gespräch zu erinnern oder das was besprochen wurde nochmals formaler nachlesen zu können.

5.3. Wie häufig sollte eine Kanzleibroschüre neu erstellt werden?

Kanzleimarketing unterliegt wie alle Marketing-Instrumente dem Zeitgeist und dem aktuellen estäthischem Empfinden. Dieses sieht man am besten in der Automobilindustrie. Hier werden die Modelle alle 2-5 Jahre von Design verändert und dem aktuellen Zeitgeist angepasst. Das trifft leider auch bei einer Broschüre zu. Aus unserer Erfahrung sollten Sie alle 2-3 Jahre die Kanzleibroschüre überarbeiten, damit die Broschüre dem Zeitgeist entsprechend modern und aktuell wirkt. Sparen Sie daher nicht bei den Stückkosten indem Sie eine Auflage produzieren die dann 10 Jahre hält. Lassen Sie lieber kleinere Auflagen nach dem Bedarf für ca. 1 Jahr drucken und holen Sie bei Mehrbedarf lieber eine weitere Auflage. Evtl. können Sie im Zuge dessen auch bereits kleinere Überarbeitungen in die Broschüre einfließen lassen.

6. Das Kanzlei Logo

Was macht ein gutes Kanzlei Logo Design aus welches eine positive Wirkung auf Interessenten ausübt?
Diese Frage stellen wir unseren Kanzleien, wenn das Logo überarbeitet oder neu erstellt werden soll.

Wir kennen das alle vom Studium: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“. Doch aus unserer alltäglichen Erfahrung wissen wir auch: "Ein Wort kann mehr sagen als tausend Bilder".
Ein Logo ohne Slogen ist genau so nutzlos wie ein Slogan ohne Logo. Beides muss aus der Kanzleimarketing-Sicht kongruent zueinander stehen. Zudem muss sich Ihr Kanzlei-Logo von den Logos Ihrer Wettbewerber unterscheiden. Wäre doch mehr als peinlich, wenn ein potentieller Mandant das Logo bei Ihrem Wettbewerber bereits gesehen hat.

Das Kanzlei Logo gehört zu einem der elementarsten Punkte in Ihrem Corporate Identity, da es nicht nur Ihre Unternehmensfarbe bestimmt, sondern mit dem Slogen auch gleich eines Ihrer wichtigsten Schriftarten (Fonts) im Unternehmen.

6.1. Wir muss das Logo aussehen?

Welches Format (hoch, quer) sollte gewählt werden?
Welche Propotionen 3:1, 4:1, 5:1 usw. sollte gewählt werden?
Wird das Logo auf der Webseite und auf allen Endgeräten optimal dargestellt?
Kann das Logo auch auf quadratischen Flächen, wie sie häufig bei Social Media wie Xing, Facebook, Google usw. anzutreffen sind auch optimal dargestellt werden?

Diese und noch viele weitere Fragen wird Ihnen ein sehr guter Logo-Designer, die streng genommen eigentlich eine eigene Berufsgruppe für sich darstellen sollten, mit Ihnen durchgehen und Ihnen hierzu passende Fragen und vor allem Kanzlei Logos vorstellen können.

Aus unserer Erfahrung waren noch vor rund 10 Jahren das Kanzleimarketing, die passende Kanzleiwerbung und damit einhergehend das Kanzlei-Logo für viele Kanzleien unwichtig. Das hat sich glücklicherweise geändert.

7. Ihre Kanzlei Werbung

Kanzleien haben erkannt, dass nicht nur Empfehlungen funktionieren, sondern auch das Kanzleimarketing mit der gesteigerten Wichtigkeit der Internetdarstellung praktisch unabdingbar wird. Heute informieren sich potentielle Mandanten zu über 95% zuvor mit einer Google-Suche über die Kanzlei. Wenn dann falsche oder langweilige Darstellungen im Internet zu finden sind, werden diese Kanzleien Probleme haben neue Mandanten zu gewinnen. D.h. auch wenn heute klassiche Werbung zum Einsatz kommt, informieren sich über 80% der potentiellen Mandanten mit einer Google-Recherche, ob Ihre Kanzlei ihm bei seinem Problem helfen kann.

8. Ist Ihr Kanzlei Marketing bereit für die Digitalisierung?

Klar ist, dass eine Webseite für die automatische - neudeutsch digitalisierte - Mandantengewinnung verwendet werden kann. Vielen ist allerdings nicht klar, dass auch die klassischen Medien wie Ihre Kanzlei Werbung, Ihre Broschüre, Ihre Schilder, selbst Zeitungswerbung für die Digitalisierung eingesetzt werden kann. Wir haben IT-Experten an Bord die seit Ihrer Teenager-Zeit in der IT-Branche aktiv Unternehmensprozesse analysieren, die bestehenden klassischen und nicht Digitalen Medien hinsichtlich Möglichkeiten der Digitalisierung analysieren und gemeinsam mit dem Kunden prüfen, wie diese in die Digitale Welt integrierbar sind. Diese IT-Experten haben mehr als 20 Jahre Digitalisierungs-Erfahrung.
Können Sie sich z.B. vorstellen, dass Leser eines Zeitungsartikels passend dazu in der digitalen Welt die richtige Werbung angezeigt bekommen?
Können Sie sich nun vorstellen, dass auch weitere Ihrer Unternehmensprozesse ähnlich gut digitalisierbar sind?

Worauf warten Sie? Nutzen Sie unser kostenloses Erstberatungsgespräch, um Ihre Fragen beantwortet zu bekommen und natürlich unsere Expertise zu prüfen. Wählen Sie selbst ob wir das Erstgespräch telefonisch oder in unserem Büro in Stuttgart führen.

 

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